
Erste Schritte
Es kann ein schwieriger Schritt sein, psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Möglicherweise spielen dabei Gefühle wie Angst, Unsicherheit oder Scham eine Rolle oder man weiß einfach nicht, ob Psychotherapie wirklich das Richtige ist. Gern können wir uns diese Frage gemeinsam in einer ersten psychotherapeutischen Sprechstunde anschauen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, wie Sie eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis in Anspruch nehmen können.
Die meisten Privatversicherungen und Beihilfe-Stellen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie in vollem Umfang. Die genauen Voraussetzungen sind von den jeweiligen Tarifbedingungen abhängig.
Informieren Sie sich daher bei Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Ihrer Beihilfe oder Heilfürsorge über Ihren Anspruch auf eine Psychotherapie. Folgende Informationen sollten Sie einholen:
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Wie und in welchem Umfang wird Psychotherapie erstattet?
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genauso wie durch gesetzliche Krankenversicherungen
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pauschal max. x Sitzungen pro Jahr
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(nur) ein bestimmter prozentualer Anteil des Honorars nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut/innen (GOP) (üblich ist der 2,3-fache Satz)
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nur bei Ärzten oder Ärztinnen
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gar nicht
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Wird vor Beginn der Psychotherapie ein gutachterlicher Bericht der behandelnden Psychotherapeutin verlangt?
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In welchem Umfang werden probatorische Sitzungen (Erstgespräche) zusätzlich zu einem ggf. genehmigungspflichtigem Stundenkontingent erstattet?
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Wie lange benötigt die Verwaltung ungefähr für die Genehmigung?
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Werden weitere Formulare benötigt, die durch die behandelnde Psychotherapeutin ausgefüllt werden müssen?
Die Kosten einer Psychotherapie orientieren sich an der offiziellen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen GOP/GOÄ.
